Donnerstag, 12. Juli 2007

Verfassungskonformität?

"denke mal das kbg ein wirr warr spiel ist , fragt man 5 verschiedene leute bekommst 5 verschiedene antworten . auskennen , tut sich wirklich eigentlich keiner."

Eben darin liegt das juristische Problem. Für jede(n) Normalsterbliche(n) ist die Ermittlung des "maßgebenden Gesamtbetrages der Einkünfte" nach § 8 KBGG im vorhinein beinahezu unmöglich.

Und im nachhinein ist man bzw. die nachprüfende GKK immer schlauer. Wie soll eine Kindergeldbezieherin im vorhinein wissen, ob sie aufgrund der günstigen Auftragslage im Betrieb nicht die eine oder andere Überstunde machen wird. Oder soll man als Kindergeldbezieherin seinen Chef und seine Arbeitskollegen dann im Regen stehen lassen?

Ebenso bedenklich ist, dass nicht alle Bezieherinnen überprüft werden, sondern in jedem Bundesland nach anderen Kriterien Stichproben gezogen werden.

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