Q: sag mal da gibts ja das gleichheitsgesetz oder wie immer das heisst?.....kann man das da nicht anwenden?
"Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich" - und das theoretisch schon seit dem Inkrafttreten des "Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger" anno 1867.
Letztlich ist es für einzelne KinderbetreuungsgeldbezieherInnen jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich, den Verfassungsgerichtshof direkt anzurufen.
Sobald ein Rückzahlungsbescheid da ist, muss man den unten (siehe Rückzahlungsbescheid was nun) skizzierten Weg "Klage beim Arbeits- und Sozialgericht - Berufung an das Oberlandesgericht" wählen.
... und je mehr Betroffene das machen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Politik des Themas annimmt.
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