Wer einen Bescheid bekommt und mit diesem zur Rückzahlung aufgefordert wird, sollte auf alle Fälle zur AK oder zu einem Rechtsanwalt gehen.
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz ist möglicherweise verfassungswidrig. Allerdings muss man sich gegen den Bescheid "wehren".
Wenn man den Bescheid mittels Klage fristgerecht beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht bekämpft, erhält man vorerst einen Zahlungsaufschub, da der Bescheid dann wegfällt und das Gerichtsverfahren lange dauert.
Die Arbeiterkammer bzw. die Gewerkschaften übernehmen möglicherweise die Verfahrenskosten. Sonst springt vielleicht die (eigene) Rechtsschutzversicherung ein.
Wenn man finanziell angespannt ist -wie die meisten Eltern- kann man bei Gericht Verfahrenshilfe beantragen. Die Rechtsanwaltskosten trägt dann die Republik. Beim Verfahrenshilfeantrag muss man ausdrücklich darauf hinweisen, dass man die Verfassungswidrigkeit durch das zuständige OLG überprüfen lassen möchte.
Dann sollte er genehmigt werden, da unvertretenen KlägerInnen derartige Ausführungen nicht zuzumuten sind.
Beiträge von Betroffenen sind willkommen.
Rechtsanwalt Dr. Fiebiger, Wien
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